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Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag am 01.03. jeden Jahres eingezogen. Sollte der 01.03. auf keinen Werktag fallen, erfolgt der Einzug am ersten darauffolgenden Werktag. Beginnt die Mitgliedschaft nach dem 31. Oktober eines Jahres, wird für das aktuelle Jahr kein Mitgliedsbeitrag erhoben.