Alle Mitgliedschaften sind frühestens nach einem Jahr kündbar. Der Austritt kann zum 30.06. bzw. 31.12.
erfolgen. Der Austritt ist spätestens einen Monat im Voraus schriftlich bei der Geschäftsstelle und der
jeweiligen Abteilung anzuzeigen.
Gemäß §8 der Satzung werden die Vereinsbeiträge halbjährlich abgebucht. Die Abteilungsbeiträge werden
von den jeweiligen Abteilungen separat eingezogen
Lastschrifteinzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich die ESG Frankonia Karlsruhe e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge jährlich zu Lasten meines Girokontos.
Zahlungsinformationen zu deiner Mitgliedschaft
Damit dein Start bei uns reibungslos verläuft, beachte bitte folgenden Ablauf für deinen Mitgliedsbeitrag: