Informationen zur Zahlung
Die Beiträge werden monatlich zum 1. des Monats oder – fällt dieser auf ein Wochenende bzw. einen Feiertag – dem darauffolgenden Bankarbeitstag von o.g. Konto abgebucht. Andere Zahlungsweisen sind gesondert zu vereinbaren und bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand. Die Beitragshöhe ergibt sich altersabhängig aus der jeweils gültigen Beitragsordnung. Die Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen. Die Jahresgebühr für den Karatefachverband für das folgende Jahr wird jeweils im November des Jahres eingezogen.
Die Mitgliedsbeiträge sowie die Höhe der Aufnahmegebühr können der aktuellen Beitragsordnung entnommen werden. Die Aufnahmegebühr wird zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen. Diese Gebühren werden genutzt, um für jedes Mitglied einen Pass beim Karatedachverband zu bezahlen. Die Beitragshöhe ergibt sich altersabhängig aus der jeweils gültigen Beitragsordnung. Für Mitglieder, die nach dem 01.10. des Jahres in den Verein eintreten, wird die eingezogene Jahresgebühr nicht für das laufende sondern das darauf folgende Jahr verbucht.
Sollten Sie vom SEPA-Lastschriftverfahren nicht gebrauch machen wollen, überweisen Sie den fälligen Beitrag des laufenden Monats (im 1. Monat zzgl. der Aufnahmegebühr) auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Kampfkunstverein „Dojo Ronin“ e.V.
IBAN: DE45 1203 0000 1020 3538 66
BIC: BYLADEM1001
Kreditinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Verwendungszweck: „Beitrag + Name des Mitglieds“
Die Mitgliedschaft wird wirksam, sobald die Aufnahmegebühr bezahlt ist und dem Mitglied die Zustimmung des Vorstandes schriftlich mitgeteilt wurde. Unabhängig davon werden die Monatsbeiträge für jeden angefangenen Monat ab beantragtem Eintritt in den Verein fällig.
Nutzung von Leistungen der Bildung und Teilhabe (Bildungskarte)
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine Leistung der Bundesregierung, die anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen leichteren Zugang zum sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft und Bildung ermöglicht. Das BuT umfasst unter anderem die Unterstützung bei Nachhilfe, das Mitmachen bei Klassenfahrten, dem gemeinschaftlichen Mittagessen in der Kita oder der Schule oder das Mitmachen bei Sport, Spiel und Musik im Verein oder einer anderen geeigneten Organisation. Die Leistungen können bei der jeweiligen Kommune beantragt werden. Nach entsprechender Antragstellung wird durch die Kommune ein Guthaben auf dem Bildungskonto zur Verfügung gestellt, welches bei den zugelassenen Leistungsanbietern eingelöst werden kann.
Wir weisen Sie darauf hin, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen und regelmäßig vor Ablauf verlängern zu lassen. Wir werden das Guthaben des Bildungskontos regelmäßig abbuchen. Die Förderung beträgt derzeit 15,00 Euro im Monat, sodass Sie lediglich die Differenz zum Monatsbeitrag selbst zu tragen haben (per Lastschrift oder Überweisung). Sollte das Guthaben auf dem Bildungskonto aufgebraucht sein bzw. die Bewilligung von Leistungen durch die Kommune beendet werden, so wird Ihnen der Mitgliedsbeitrag vollständig in Rechnung gestellt.